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   FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14   

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https://dejure.org/2015,28350
FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14 (https://dejure.org/2015,28350)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30.07.2015 - 4 K 638/14 (https://dejure.org/2015,28350)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 4 K 638/14 (https://dejure.org/2015,28350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids sowie eines Gewerbesteuermessbescheids aufgrund nicht vollumfänglich gewinnwirksam aufgelöster Rücklagen

  • rewis.io

    Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2015, 1897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07

    Keine Nachholung der Auflösung einer Ansparrücklage in Jahren nach Ablauf des

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Es sei bereits der Betriebsprüfung mitgeteilt worden, dass nach BFH-Entscheidung vom 31.03.2008 VIII B 212/07 eine spätere Auflösung der Ansparabschreibung bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr möglich sei.

    Dies hat der BFH im Beschluss vom 31.03.2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322 bestätigt.

  • BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96

    Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Es sind dies die Vorgänge der Anschaffung oder Herstellung eines Investitionsguts oder der Umstand, dass auf eine fristgerechte Investition verzichtet wird und deshalb eine Betriebseinnahme zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757 zum vergleichbaren Fall der Reinvestition nach §§ 6b, 6c EStG).

    Welche dieser Tatsachen eingetreten ist, hat der Steuerpflichtige zu erklären (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 757).

  • BFH, 13.11.1985 - II R 208/82

    Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Das Finanzamt verletzt seine Ermittlungspflicht nach § 88 AO nur, wenn es ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie der eingereichten Unterlagen ohne weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgeht (BFH-Urteil vom 13.11.1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241).
  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren VIII R 58/13 und X R 21/15 wird wegen der Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen beider Beteiligter im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Eine Änderungsmöglichkeit scheidet in Fällen beiderseitiger Pflichtverletzungen nur dann aus, wenn der Verstoß des Finanzamtes deutlich überwiegt (vgl. BFH-Beschluss vom 14.05.2013 X B 33/13, BStBl II 2013, 997).
  • BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92

    Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft die Verantwortlichkeit in der Regel den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH-Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BStBl II 1995, 293).
  • BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05

    Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Da der Steuerpflichtige kein Wahlrecht hat, ob er die "normale" Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will, fällt eine Rücklage, die die Voraussetzungen des Abs. 7 der Norm nicht erfüllt, unter den Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 06.09.2011 VIII R 38/09, BStBl II 2012, 23 und vom 29.04.2008 VIII R 75/05, BStBl II 2008, 817).
  • BFH, 14.01.1998 - II R 9/97

    Neue Tatsachen bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Schlussfolgerungen sind keine Tatsachen i.S. des § 173 AO (BFH-Urteil vom 14.01.1998 II R 9/97, BStBl II 1998, 371).
  • BFH, 06.09.2011 - VIII R 38/09

    Auflösung einer Ansparrücklage bei fehlender Existenzgründereigenschaft -

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Da der Steuerpflichtige kein Wahlrecht hat, ob er die "normale" Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will, fällt eine Rücklage, die die Voraussetzungen des Abs. 7 der Norm nicht erfüllt, unter den Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 06.09.2011 VIII R 38/09, BStBl II 2012, 23 und vom 29.04.2008 VIII R 75/05, BStBl II 2008, 817).
  • BFH, 03.08.2016 - X R 21/15

    Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4

    Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
    Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren VIII R 58/13 und X R 21/15 wird wegen der Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen beider Beteiligter im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen.
  • BFH, 24.10.1989 - VII R 1/87

    Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute im Hinblick auf

  • BFH, 18.03.1988 - V R 206/83

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der

  • BFH, 04.12.1992 - III R 50/91

    Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung -

  • BFH, 29.10.1987 - IV R 69/85

    Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und

  • FG München, 21.05.2014 - 8 K 3645/12

    Neue Tatsache

  • BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13

    Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der

    Zwingt das Gesetz jedoch mit Fristablauf unabhängig von der "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes zur Auflösung der Ansparabschreibung, ist die "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes --entgegen der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012  11 K 2552/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1271; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008  4 K 123/06, EFG 2008, 662; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014  8 K 3645/12, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2015  4 K 638/14, EFG 2015, 1897; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2015  10 K 10167/11, EFG 2015, 1451, beim BFH anhängig unter X R 21/15; jeweils unter Verweis auf BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, zu §§ 6b, 6c EStG)-- kein tatsächlicher Vorgang, der die Auflösung einer Ansparabschreibung nach sich zieht und damit den Ansatz einer Betriebseinnahme gebietet.
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