Rechtsprechung
FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung eines Einkommensteuerbescheids sowie eines Gewerbesteuermessbescheids aufgrund nicht vollumfänglich gewinnwirksam aufgelöster Rücklagen
- rewis.io
Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nichtauflösung einer Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG als nachträglich bekannt gewordene Tatsache im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO - Zur Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen von Finanzamt und Steuerpflichtigen im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
- BFH, 21.03.2017 - III R 22/15
Papierfundstellen
- EFG 2015, 1897
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07
Keine Nachholung der Auflösung einer Ansparrücklage in Jahren nach Ablauf des …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Es sei bereits der Betriebsprüfung mitgeteilt worden, dass nach BFH-Entscheidung vom 31.03.2008 VIII B 212/07 eine spätere Auflösung der Ansparabschreibung bei der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG nicht mehr möglich sei.Dies hat der BFH im Beschluss vom 31.03.2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322 bestätigt.
- BFH, 10.04.1997 - IV R 47/96
Anforderungenan die Änderung eines Einkommensteuerbescheides
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Es sind dies die Vorgänge der Anschaffung oder Herstellung eines Investitionsguts oder der Umstand, dass auf eine fristgerechte Investition verzichtet wird und deshalb eine Betriebseinnahme zu erfassen ist (vgl. BFH-Urteil vom 10.04.1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757 zum vergleichbaren Fall der Reinvestition nach §§ 6b, 6c EStG).Welche dieser Tatsachen eingetreten ist, hat der Steuerpflichtige zu erklären (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 757).
- BFH, 13.11.1985 - II R 208/82
Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO bei Verletzung der Ermittlungspflicht …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Das Finanzamt verletzt seine Ermittlungspflicht nach § 88 AO nur, wenn es ersichtlichen Unklarheiten oder Zweifelsfragen, die sich bei einer Prüfung der Steuererklärung sowie der eingereichten Unterlagen ohne weiteres aufdrängen mussten, nicht nachgeht (BFH-Urteil vom 13.11.1985 II R 208/82, BStBl II 1986, 241).
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13
Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren VIII R 58/13 und X R 21/15 wird wegen der Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen beider Beteiligter im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen. - BFH, 14.05.2013 - X B 33/13
Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Eine Änderungsmöglichkeit scheidet in Fällen beiderseitiger Pflichtverletzungen nur dann aus, wenn der Verstoß des Finanzamtes deutlich überwiegt (vgl. BFH-Beschluss vom 14.05.2013 X B 33/13, BStBl II 2013, 997). - BFH, 14.12.1994 - XI R 80/92
Steuerhinterziehung - Leichtfertige Steuerverkürzung
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Haben sowohl der Steuerpflichtige als auch das Finanzamt versäumt, den Sachverhalt aufzuklären, trifft die Verantwortlichkeit in der Regel den Steuerpflichtigen mit der Folge, dass der Steuerbescheid geändert werden kann (BFH-Urteil vom 14.12.1994 XI R 80/92, BStBl II 1995, 293). - BFH, 29.04.2008 - VIII R 75/05
Kein Wahlrecht zwischen der Bildung einer "normalen" und einer …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Da der Steuerpflichtige kein Wahlrecht hat, ob er die "normale" Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will, fällt eine Rücklage, die die Voraussetzungen des Abs. 7 der Norm nicht erfüllt, unter den Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 06.09.2011 VIII R 38/09, BStBl II 2012, 23 und vom 29.04.2008 VIII R 75/05, BStBl II 2008, 817). - BFH, 14.01.1998 - II R 9/97
Neue Tatsachen bei der Erbschaftsteuer
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Schlussfolgerungen sind keine Tatsachen i.S. des § 173 AO (BFH-Urteil vom 14.01.1998 II R 9/97, BStBl II 1998, 371). - BFH, 06.09.2011 - VIII R 38/09
Auflösung einer Ansparrücklage bei fehlender Existenzgründereigenschaft - …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Da der Steuerpflichtige kein Wahlrecht hat, ob er die "normale" Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will, fällt eine Rücklage, die die Voraussetzungen des Abs. 7 der Norm nicht erfüllt, unter den Tatbestand des § 7g Abs. 3 EStG (BFH-Urteile vom 06.09.2011 VIII R 38/09, BStBl II 2012, 23 und vom 29.04.2008 VIII R 75/05, BStBl II 2008, 817). - BFH, 03.08.2016 - X R 21/15
Unterbliebene Auflösung einer Ansparabschreibung bei Gewinnermittlung nach § 4 …
Auszug aus FG Nürnberg, 30.07.2015 - 4 K 638/14
Im Hinblick auf die beim Bundesfinanzhof anhängigen Revisionsverfahren VIII R 58/13 und X R 21/15 wird wegen der Frage der Abwägung der Sorgfaltspflichtverletzungen beider Beteiligter im Rahmen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO die Revision zur Fortbildung des Rechts (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO) zugelassen. - BFH, 24.10.1989 - VII R 1/87
Zur Zulässigkeit von Sammelauskunftsersuchen an Kreditinstitute im Hinblick auf …
- BFH, 18.03.1988 - V R 206/83
Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides - Definition der …
- BFH, 04.12.1992 - III R 50/91
Anspruch auf Investitionszulage für die Anschaffung einer Betriebsvorrichtung - …
- BFH, 29.10.1987 - IV R 69/85
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Land- und …
- FG München, 21.05.2014 - 8 K 3645/12
Neue Tatsache
- BFH, 22.03.2016 - VIII R 58/13
Nichtanschaffung ist kein Tatbestandsmerkmal für die Auflösung der …
Zwingt das Gesetz jedoch mit Fristablauf unabhängig von der "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes zur Auflösung der Ansparabschreibung, ist die "Nichtanschaffung" des Wirtschaftsgutes --entgegen der überwiegenden Auffassung in der Rechtsprechung der Finanzgerichte (vgl. FG Münster, Urteil vom 18. Januar 2012 11 K 2552/10 E, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2012, 1271; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Januar 2008 4 K 123/06, EFG 2008, 662; FG München, Urteil vom 21. Mai 2014 8 K 3645/12, juris; FG Nürnberg, Urteil vom 30. Juli 2015 4 K 638/14, EFG 2015, 1897; FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Mai 2015 10 K 10167/11, EFG 2015, 1451, beim BFH anhängig unter X R 21/15;… jeweils unter Verweis auf BFH-Urteil vom 10. April 1997 IV R 47/96, BFH/NV 1997, 757, zu §§ 6b, 6c EStG)-- kein tatsächlicher Vorgang, der die Auflösung einer Ansparabschreibung nach sich zieht und damit den Ansatz einer Betriebseinnahme gebietet.